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Das Glück der Zollinsel Schweiz

Die Schweiz liegt als Zollinsel mitten in der EU. Wie im Artikel zum Einkaufen im Ausland beschrieben, haben wir als Konsumenten das Privileg, uns die im ausländischen Preis enthaltene Mehrwertsteuer nach Ausfuhr respektive Import in die Schweiz zurückerstatten zu lassen. Im Gegenzug zahlen wir die meist günstigere Schweizer Mehrwertsteuer und im Fall des Einhaltens von Freigrenzen gar keine Steuern. In manchen Fällen werden neben der Mehrwertsteuer aber auch happige Zölle fällig.

Umgekehrt können im Ausland lebende Personen die in der Schweiz in Produktpreisen enthaltene Mehrwertsteuer zurückfordern, wenn sie z.B. Uhren oder Schweizer Taschenmesser hier kaufen und ins Ausland ausführen. EU-Bürger untereinander können beim Grenzübertritt dagegen keine Rückzahlungen verlangen - eine Zollunion also. Wie also geht man vor bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer?

  • Im vorigen Artikel beschrieben habe ich den Einkauf einiger Medikament in einer deutschen Apotheke. In der Apotheke lasse ich mir dazu ein Formular (siehe Bild) für die Ausfuhr geben. Als grenznahe Apotheke sind sie dafür bestens vorbereitet. Sehr wichtig ist, dass man seine eigene Schweizer Adresse auf diesem Formular vermerkt. Mit dem Formular und einem Personaldokument, also ID, Reisepass oder Ausländerausweis meldet man sich an der Grenze beim jeweiligen Zoll des Landes, in dem der Kauf erfolgt ist. Der Zollbeamte bestätigt mit einer Stempelung die Ausfuhr. Die Waren muss man natürlich zu dem Zeitpunkt mit sich führen, dies kann ggf. überprüft werden. Ist die Einfuhr in die Schweiz nicht innerhalb der Freimengen, sollte man die Waren ungefragt beim Schweizer Zoll anmelden. Dazu gibt es mehrere Verfahren, dazu aber später mehr. Die Einfuhr wird von Schweizer Grenzbeamten unter Umständen an der Grenze oder auch im Hinterland kontrolliert. Wir sind ja ein Schengen-Land, dementsprechend wird meist nicht die Identität geprüft, sondern nur die ordnungsgemässe Einhaltung der Einfuhrvorschriften.
  • Oft wird die Quittung an den Ausfuhrschein angetackert und beides überlappend vom Zoll gestempelt. Anderswo enthält die Quittung bereits alle Angaben auch des Ausfuhrscheins. Aldi Süd macht es so, dass man eine Karte vorweist und der Ausfuhrschein wird dann inklusive eigener Adresse gleich auf die Kassenbeleg gedruckt.
  • Und jetzt das Wichtigste: Später bringt man dem Laden die gestempelte Ausfuhrbescheinigung zurück und lässt sich die Mehrwertsteuer auszahlen oder mit dem neuen Einkauf verrechnen. Alternativ kann man die Belege an die Firma/den Shop senden und die Auszahlung auf ein Konto vereinbaren.
  • Bei Online-Shops und Geschäften im Hinterland ist es oft schwieriger, denn diese kennen die Regeln nicht und sind nicht auf Käufer aus der Schweiz vorbereitet. Manchmal kann man sie aber überreden, eine MwSt.-Rückerstattung mitzumachen, wenn man sie mit dem richtigen Formular (z.B. hier deutsches Formular) versorgt. Das weitere Vorgehen ist dann wie oben, wobei weiterhin die Angabe einer Rechnungsadresse in der Schweiz vonnöten ist.
  • Für den wichtigen Onlinehändler Amazon verweise ich auf einen eigenen, späteren Beitrag.
  • In touristisch gut erschlossenen Städten und Gebieten haben die einschlägigen Geschäfte der Bereiche Mode, Juwelen, Uhren usw. in der Regel eine Zusammenarbeit mit Anbietern wie z.B. Global Blue, die die Rückerstattung der MwSt. abwickeln. Man verzichtet dann aber auf einen Teil der gezahlten MwSt. zu Gunsten des Dienstleisters. Die Auszahlung wird oft auch an speziellen Schaltern an Flughäfen vorgenommen, man muss dazu aber ein Flugticket in die Schweiz oder in ein anderes nicht zur Zollunion gehörendes Land vorweisen.
    Für wertvollere Waren kommen auch Dienstleister in Frage, die gegen Gebühren die Abwicklung der Verzollung übernehmen.
  • In Frankreich und Österreich gibt es für die Rückerstattung Mindesteinkaufsbeträge und Fristen. Deutschland kennt keinen Mindestbetrag.
  • Ich bin weiterhin der liberalen Meinung, dass jeder sein Geld dort ausgeben kann, wo er will und kaufen kann, was er will. Ebenso bin ich der Meinung, dass man die geschuldete Steuer und Zoll geflissentlich angeben und zahlen soll. Die Verfahren dazu werden in einem eigenen Beitrag beschrieben.

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