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I+I Rechenrätsel Vermögenssteuer der Schweiz

Die Schweiz kennt keine Kapitalgewinnsteuer für Privatpersonen. Ein glückliches Händchen bei der Anlage bleibt somit kurzfristig steuerlich unberücksichtigt, solange man nicht gewerblich handelt. Langfristig schlägt aber die anderswo wenig bekannte Vermögenssteuer zu. Im Endeffekt geben sich die beiden Steuern nichts, wie die NZZ feststellt.

 

Wie so oft ist die Vermögenssteuer wieder mal kantonal geregelt und man muss sich mit 26 unterschiedlichen Verordnungen herumschlagen. 

 

Ich schaue mir heute mal die Vermögenssteuer in meinem Heimatkanton Aargau an, der sich in einem Vergleich der Steuersätze im guten Mittelfeld befindet. Dieser Vergleich kann natürlich nur eine Aussage für eine punktuelle Vermögens- und Lebenssituation geben, denn die Ausgestaltung ist kantonal extrem unterschiedlich. So ist Zürich bei kleinen Vermögen gnädig, aber unbarmherzig bei grösseren Vermögen und drängt Reiche möglicherweise in die dann günstigere Innerschweiz (Vergleich VZ für Verheiratete).

 

Welches Vermögen wird besteuert?

Um es einfach zu machen: Barvermögen und alles was sich einigermassen schnell zu Geld machen lässt: Wertpapiere, Sparbücher, Goldbarren und Münzen, Lebensversicherung, Erbschaften, wertvolle Autos und Schmuck, Kunstschätze, wertvolle Briefmarken, Geschäftsvermögen, Immobilien. Also alles, für das es einen Markt gibt, die Aktiva. Nicht zum Vermögen zählt alles, was man für wenig Geld auf dem Flohmarkt verkaufen würde, der ganze Hausrat also.

Aussen vor, also unberücksichtigt bleibt alles, auf das man keinen sofortigen Zugriff hat, vor allem Pensionskassenvermögen und dritte Säule Anlagen.

Zum Schluss kann man dann noch alle Verpflichtungen, Schulden und Hypotheken vom Vermögen wieder abziehen, die Passiva.

Davon werden jetzt noch die Freibeträge abgezogen. Für Verheiratete 200 Tausend Franken und 12 Tausend für jedes Kind. Übrig bleibt das steuerbare Vermögen.

 

Zu welchem Satz wird besteuert?

Im Aargau muss man jetzt umfangreiche Tabellen zu Rate ziehen. Dort steigt der Promillesatz an Steuern auf das steuerbare Vermögen alle paar tausend Franken kontinuierlich an. Am besten schaut man in der Tabelle nach, das geht bis 15 Millionen gut. Für alles Vermögen über 15 Millionen beträgt der Steuersatz dann konstant 2.1 ‰ (Promille). Aus der Summe der Beträge aus Tabelle und der Berechnung des Vermögens über 15 Millionen erhält man so die 100 %ige oder einfache Kantonssteuer. Nehmen wir nun für die weitere Berechnung an, die einfache Kantonssteuer betrüge 1000 Franken. Laut Tabelle wäre das bei einem Vermögen von ca. 679 Tausend Franken ungefähr der Fall. Diese einfache Kantonssteuer ist aber immer noch nicht die Steuer, die man zu zahlen hat, sondern nur die Berechnungsgrundlage.

 

Wie hoch ist nun die geschuldete Steuer?

Der Kanton ist dummerweise gerade finanziell klamm, deswegen verlangt er zur Zeit 112 % als kantonalen Steuerfuss. Aus den 1000 Franken werden somit 1120 Franken, die man dem Kanton schuldet.

Meine Gemeinde kommt mit einem Steuerfuss von 95 % etwas günstiger daher, somit würde ich an die Gemeinde nur 950 Franken Vermögenssteuer zahlen müssen. Dies natürlich alles zur Einkommenssteuer dazu. Und die Kirche will gegebenfalls auch ihren Anteil, je nach Konfession. Nur der Bund will keine Vermögenssteuer, er begnügt sich mit der Einkommenssteuer und rechnet auch da nochmals anders. Ohne Kirchensteuer wären es in diesem Beispiel also 2070 Franken an Vermögenssteuer im betrachteten Jahr 2019. Ein Wert, den jemand mit selbstbewohnter Immobilie, (teilweise amortisiert) und etwas Rücklagen durchaus schnell erreichen kann.

 

Diese Steuer kommt nun jedes Jahr wieder und wieder. Wird gar mehr, wenn das Vermögen steigt. Daher hat es im Endeffekt eine ähnliche Wirkung wie eine einmalige, aber tariflich höhere Kapitalgewinnsteuer.

 

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