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I+I Immobilieninvest CH: Die Paritätische Lebensdauertabelle

Letzte Woche haben wir uns der schweisstreibenden Aufgabe verschrieben, einen Teil unseres Hauses innen neu zu streichen. Die erste Aussenrennovation wurde schon im Vorjahr von Fachleuten durchgeführt. Kleinere Reparaturen und Anpassungen wurden über die Jahre jeweils nach Bedarf umgesetzt. Alle diese zusätzlichen Aufgaben & Kosten vergisst man gerne, wenn man im derzeitigen Tiefzinsumfeld die monatliche Belastung für eine Immobilie berechnet, allein ausgehend von Hypothek und Zinssatz.

 

Solange man vieles selbst machen kann und nur die komplexeren Aufgaben von Handwerkern erledigen lässt, spart man auch so einiges. Auch geht man mit der selbstbewohnten Immobilie eher vorsichtig um und drückt bei leichten Mängeln vorübergehend mal ein Auge zu.

 

Ein Mieter hat dies aber nicht nötig. Im Schnitt behandelt er die Mietsache mit eher weniger Sorgfalt als ein Besitzer und wenn ein Mangel auftritt, verlangt er - zu Recht - die baldige Behebung.

 

Um als Vermieter abschätzen zu können, wie lange die Lebensdauern der Bestandteile einer Wohnung und eines Gebäudes im Durchschnitt zu erwarten sind und um entsprechende Rücklagen anhäufen zu können, haben Hauseigentümerverband und Mieterverband zusammen die "Paritätische Lebensdauertabelle" entwickelt.

 

Diese ist natürlich auch aus Mietersicht interessant, wenn es um schuldhaft verursachte Schäden an der Mietsache geht und deren Kosten auf beide Parteien aufgeteilt werden müssen, abhängig von der abgelaufenen Nutzungsdauer.

 

Und zuletzt können bei wertvermehrenden Investitionen auch Anpassungen des Mietzinses mit Daten der Tabelle begründet werden.

 

Für kleinere Defekte muss übrigens manchmal der Mieter selbst aufkommen. Ist beispielsweise der Schlauch der Dusche spröde und undicht geworden, muss der Mieter ihn in der Regel selbst ersetzen. Solche Ausgaben sind in der Tabelle mit kU - kleiner Unterhalt gekennzeichnet.

 

In recht vielen Fällen werden die Installationen und Bestandteile einer Mietsache länger als in der Tabelle angegeben verwendet werden können. Soweit sie ihre Funktion weiterhin gut erfüllen, hat der Mieter nämlich keinen Anspruch auf Erneuerung. Andere Teile des Gebäudes sind vielleicht früher vom Verfall betroffen. Diese muss der Vermieter dennoch allein ersetzen oder reparieren. Hier findet also ein Ausgleich statt.

 

Eine übersichtliche grafische Darstellung der Lebensdauern und eine Checkliste für Immobilienbesitzer findet sich hier bei der Raiffeisenbank. Finanzierende Banken sind natürlich auch an einem Werterhalt des Objektes interessiert und entwickeln allerlei Tools zur Unterstützung der Immobilienbesitzer.

 

Die paritätische Lebensdauertabelle ist meiner Meinung nach ein schönes Beispiel für einen typisch Schweizerischen Kompromiss, der eine für beide Seiten tragbare Grundlage für Entscheidungen bei Streitfällen bieten kann.

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