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Altersvorsorge - Die AHV

Eine Übersicht zum Schweizer Pensionsvorsorgesystem findet sich hier.

 

Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

Die AHV ist der erste Pfeiler des Schweizer Altersvorsorge. Im Umlageverfahren sorgen die Einnahmen der jüngeren Generationen für die existenzsichernden (oft genug schmalen) Renten der älteren Generation. Auch daraus versorgt werden verwitwete und verwaiste Personen.

Die Einnahmen der obligatorischen Versicherung speisen sich aus Beiträgen von Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern und von direkten Leistungen des Bundes. Dabei gilt: Die Beiträge aus den Lohnprozenten sind in ihrer Höhe nicht gedeckelt, während die Pensionszahlungen im Alter engen Grenzen unterworfen sind. Dies ist ein wichtiger Punkt. Er bedeutet, dass ein Einkommensmillionär einen beträchtlichen Beitrag in die AHV einzahlen muss, ohne später davon im selben Masse profitieren zu können. Ein starkes Element der Umverteilung und Solidarität wurde hiermit umgesetzt.

Die Kontrolle der AHV obliegt dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. Die schweizerische Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf führt die Buchhaltung der AHV und verteilt die wichtigen Versichertennummern. Regionale Ausgleichskassen sind Ansprechpartner vor Ort.

 

Eckpunkte der AHV

  • Die Beitragspflicht beginnt im Januar nach dem 17. Geburtstag und endet mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit und Bezug der AHV. Selbst Nichterwerbstätige sind beitragspflichtig und zwar ab Januar nach dem 20. Geburtstag. Der Mindestbeitrag ist derzeit 478 Franken pro Jahr. Hausmänner und -frauen sind befreit, wenn ihr berufstätiger Ehepartner den doppelten Mindestsatz oder mehr einbezahlt.
  • Der Beitragssatz für AHV beträgt 8.4 % vom Lohn, wobei der Arbeitgeber die Hälfte bezahlt.
  • Das ordentliche Rentenalter für die AHV beträgt für Frauen (derzeit) 64 Jahre, für Männer 65 Jahre.
  • Ein Vorbezug ist um ein oder zwei Jahre mit Abzügen bei der Rente möglich, ein Aufschub bis 5 Jahre.
  • Bei voller Beitragsdauer beträgt die Mindestrente monatlich 1175 Franken, die Höchstrente 2350 Franken.
  • Die Renten eines Paares sind auf 150% plafoniert, d.h. zusammen maximal monatlich 3525 Franken. Und ja, es gibt angeblich Paare, die sich deswegen scheiden lassen!
  • Wer mit der AHV nicht über die Runden kommt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
  • Bei Verlassen der Schweiz kann die AHV Versicherung freiwillig auch im Ausland weitergeführt werden.
  • AHV-Renten werden auch ins Ausland ausbezahlt. Manch Schweizer verbringt seinen Lebensabend in Thailand...

AHV-Beitragslücken treten auf, wenn man lange studiert, nicht durchgehend erwerbstätig ist, sich im Ausland aufhält usw. usf.

Ein fehlendes Beitragsjahr führt ungefähr zu einer Kürzung von 2.3 %

Es empfiehlt sich allenfalls, einen Kontoauszug bei der zuständigen Ausgleichskasse anzufordern um eine Übersicht der Versicherungszeiten zu bekommen. Die Beitragslücken können nämlich durch Nachzahlungen geschlossen werden, aber nur innert 5 Jahren nach Entstehen der Lücke. Danach ist keine Zahlung mehr möglich. Zu Raten ist aber eine gute Analyse, ob sich dies überhaupt lohnt.

 

Invalidenversicherung

Wie die AHV ist die Invalidenversicherung (IV) obligatorisch. Die Beiträge werden ebenfalls beim Lohn abgezogen und zwischen Arbeitgeber und -nehmer geteilt. Vieles läuft analog zur AHV. Der Beitragssatz beträgt 1.4 %. Invalidität bedeutet, dass man aufgrund eines Gesundheitsschaden dauerhaft oder für längere Zeit nicht mehr im bisherigen Aufgabenbereich tätig sein kann. Versichert ist jeder, Leistungen können bereits ab der Geburt beansprucht werden. Neben Geldleistungen kann die IV auch alle Arten von Eingliederungshilfen anbieten.

 

Viele Formulare, Merkblätter und weiterführende Informationen zu diesen Themen findet man auf der Webseite AHV-IV.ch https://www.ahv-iv.ch/de

 

Fazit & Bewertung

AHV und IV sind zwar finanziell schmale aber an und für sich wichtige Pfeiler der Schweizer Sozialversicherungen und werden vom Volk extrem geschätzt. Dennoch muss immer wieder daran gearbeitet und geschraubt werden um die Regelungen heutigen Verhältnissen anzupassen:

  • Konkubinatspaare und neuere Familienformen existieren aus Sicht der AHV (noch) nicht.
  • Alle paar Dekaden muss wegen demografischer Entwicklungen die Finanzierung und Ausgestaltung der AHV überprüft werden. Derzeit ist dies wieder der Fall, die politischen Prozesse dazu sind äusserst harzig. Spannungen und Streit beherrschen die Parteien und Verbände.
  • Ganz problematisch ist die unbeliebte Diskussion um längere Erwerbstätigkeit. Wirtschaftsverbände fordern sie, Sozialverbände verweisen auf die eh schon fast hoffnungslose Situation am Arbeitsmarkt bei Ü50-Arbeitslosen. Und das Volk vereitelte bisher jegliches Bemühen, die Pensionierung hinauszuzögern.
  • Die IV wurde in früheren Jahren missbraucht. Zuletzt wurden die Schrauben wohl übermässig angezogen, so dass in den Augen mancher Experten Ungerechtigkeiten entstanden sind.
  • Die Plafonierung der Ehepaarrenten wird weithin als ungerecht und nicht mehr zeitgemäss angesehen.
  • Für junge Leute ist die Altersvorsorge sogar die grösste Sorge, wie eine Umfrage der Credit Suisse in ihrem Jugendbarometer ergab. 

Mit einer Online-Rentenschätzung habe ich unsere Schweizer Paar-Rente abschätzen lassen. Es kommt keine Freude auf :-(

Die Plafonierung von Ehepaarrenten schlägt bei den durch unsere zuzugsbedingten kürzeren Beitragszeiten eh schon schmaleren Bezügen nochmals voll durch.

 

Alles in allem empfehle ich in die Schweiz neu zugezogenen Personen, die Situation rund um die AHV und IV zu beobachten und ggf. die Nachzahlung von Beitragslücken abzuwägen - es wird sich aber nur selten lohnen. Aktivitäten entfalten kann man aber eher bei den anderen beiden Säulen der Altersvorsorge.

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