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Bankenwesen Schweiz - Teil 2

© SNB
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Im ersten Teil von Bankwesen Schweiz ging es um die Unterteilung der verschiedenen Banken, die Kontomodelle und um die unlösbare Aufgabe, einen Weg durch den Gebührendschungel der Banken und Konten zu finden.

Im zweiten Teil von Bankwesen Schweiz geht es um Zahlungen und Überweisungen und um das gefürchtete Thema Lastschriftverfahren.

Im Gegensatz zu Deutschland wird in der Schweiz bei Onlinekäufen nicht selten per Rechnung bezahlt. Öfters als in Deutschland akzeptieren dies die Händler und bieten dem Kunden sozusagen Kredit. Vielleicht hängt dies mit einer besseren Vertrauenskultur zusammen, vielleicht auch mit Gewohnheiten, die sich nur langsam ändern. In Foren findet man verschiedene Erklärungen, unter anderem auch, dass man als Kunde dadurch besser geschützt sei vor betrügerischen Händlern und andere Methoden nicht akzeptiere. Mag sein, mag nicht sein.

Einzahlungsschein/Überweisungen/Online-Banking

Bitte beachten: Alle hier beschriebenen Verfahren und Systeme stehen derzeit im Umbruch!

Immer noch weit verbreitet ist die Zusendung von Rechnungen, die einen Einzahlungsschein in orange (ESR) oder in rot (ES) enthalten. Es ist zum Verzweifeln, selbst die Farbangaben sind hier eher irreführend. Nur wenn sie nebeneinanderliegen, kann man die Farben wirklich gut zuordnen. In der Vergangenheit hatte man die Einzahlungsscheine meist gesammelt, und am Monatsende akkurat die Summe aller Rechnungen ausgerechnet, dies auf einem weiteren persönlichen Formular eingetragen und Formular und Einzahlungsscheine gesammelt an die Bank geschickt. Dieses Vorgehen kostet heutzutage extra (direkt oder indirekt), da es den Banken hohen Aufwand verursacht. Also setzt man sich hin und überträgt die Angaben der Einzahlungsscheine in ein Online-Banking-System. Schön, wenn man das mit der Kamera in einer App machen kann. Banking-Apps erkennen oft die Codierzeile und füllen dann die Felder automatisch aus. Bei unbekannteren Empfängern muss man die Adresse von Hand zusätzlich eingeben. Hierzu sind immer mindestens zwei Zeilen nötig, also z.B. Firmenname und Ort. Oder ich gebe gleich alles von Hand ein. *Seufz

Im Prinzip sollte die Unterscheidung der farbigen Scheine folgendermassen sein: Der orange ESR-Schein hat einen Referenzcode für automatische Verarbeitung, es werden im Gegenzug keine individuellen Mitteilungen angebracht. Der rote ES-Einzahlungsschein hat keine Referenznummer, dafür ein Zahlungszweck-Feld für Mitteilungen wie Rechnungsnummer oder Kundennummer. Alles in der Theorie, auf der Wildbahn sieht man es auch andersherum und in neuen, eigenartigen Farben.

Und es wird noch wirrer: Die Einzahlung kann - und tut es oft - auf ein Postkonto erfolgen, wird vom Postkontoinhaber (vermute der Bank) dann aber einem jeweiligen Bankkonto gutgeschrieben. Dafür muss eine enorme Menge Text in den Feldern "Einzahlung für" und "Zugunsten von" untergebracht werden. Ein schönes Beispiel hier.

Und zuletzt kann man die ganze Schosse auch noch als Bareinzahlung am Postschalter machen und sich die Einzahlung per Stempel bestätigen lassen. Wilder geht es kaum, es ist wirklich nicht zu glauben, aber die Post lässt sich den Aufwand vom !!Zahlungsempfänger!! vergüten und zieht den entsprechenden Betrag einfach von der geschuldeten Gutschrift ab. *kopfschüttel

Aber es soll - verspätet - die Erlösung kommen in Form eines Systems mit IBAN-Nummer und möglicherweise mit QR-Code. Die Sache mit dem QR-Code wundert mich, denn moderne Apps sollten die gedruckten Angaben ja locker lesen können - und können dies heute schon. Aber ich muss das nicht verstehen. 

Eine Kuriosität zum Schluss: Früher waren die roten und orangen Einzahlungsscheine blau respektive grün. Hihi.

Dieser Beitrag wird mich noch im Schlaf verfolgen, wahrscheinlich werde ich noch einige Verbesserungen folgen lassen zur Präzisierung...

Lastschriftverfahren LSV - echt eine Last

Die Einrichtung eines Lastschriftverfahrens ist eine Ausgeburt der Hölle. Aber fangen wir mal mit den Vorteilen an:

  • automatische Abbuchung der Rechnungsbeträge, soweit das Konto gedeckt ist und
  • Widerrufsfrist von 30 Tagen, falls man die Abbuchung so nicht richtig findet... oder auch nicht

STOP, hier steckt schon die erste wichtige Falle: Nur bei LSV+ gibt es nämlich diese Widerspruchsfrist, nicht beim alten LSV (ohne plus). Dann muss man zuviel abgerechnete Beträge im schlimmsten, nicht zu wünschenden Fall gerichtlich zurückfordern.

Lastschriftverfahren haben in der Schweiz nur einen verschwindend geringen Anteil am Zahlungsverkehr. Das liegt vielleicht an einer grundsätzlichen Abneigung gegenüber dem Verfahren, bestimmt aber auch am Verfahren selbst. In der Regel muss man sich beim Rechnungssteller umfangreiche Formulare besorgen, manchmal gar eher beantragen, bevor sie einem Tage später zugesandt werden. Akkurat ausgefüllt werden diese dann an die eigene Bank weitergeleitet, die eine urlange Prüfung ausführt und im Erfolgsfall dem Rechnungssteller das LSV genehmigt. Ändert sich in der Folge auch nur eine klitzekleine Kleinigkeit in den verwendeten Angaben, erstirbt das LSV möglicherweise eines frühen, unerwarteten Todes. Firmiert sich die Bank um von z.B. Bank KUUB zu Bank Klur und der Rechnungssteller hat das nicht mitbekommen, dann wird vielleicht die nächste Abbuchung nicht ausgeführt und eine Mahnung flattert ins Haus. Ich hasse das Verfahren so sehr... :-(

Bei der Postfinance heisst das Produkt übrigens Debit Direct. Gibt es dann noch Probleme bei der Kündigung, kommt der Ktipp zum Schluss: "Nie Vollmachten für LSV- oder DD-Belastungen erteilen." Bingo!

Daueraufträge

Daueraufträge sind in der Regel unkompliziert einzurichten, Onlinebanking sei Dank. Aufpassen muss man nur, ob ggf. Gebühren dafür anfallen. Banken sind sich nicht zu schade, bei manchen Kontomodellen für die Aufhebung eines Dauerauftrags plötzlich eine Gebühr zu verlangen, nicht aber für die frühere Einrichtung.

Im nächsten Teil von Bankenwesen Schweiz geht es um... ich weiss noch nicht. Dieser Teil hat mich schwer ausgelaugt und ich muss mich erst erholen.

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