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Krankenkassen und Selbstbehalt bei Generika

Aktuell arbeitet der Bundesrat wieder eine Reform im Gesundheitswesen aus, um einige Millionen Franken einzusparen und die notorischen Erhöhungen der Krankenkassenprämien wenigstens etwas zu bremsen.

Ein Punkt dieser Anstrengungen behandelt die in der Schweiz im Vergleich zum umliegenden Ausland höheren Preise von Generika. Ein Generikum ist ein Nachahmerpräparat, das von zum Originalhersteller konkurrierenden Firmen nach Ablauf der Patente auf den Markt gebracht werden darf. In der Regel sind die Generika günstiger als das Originalpräparat, manchmal sogar wesentlich.

 

In dem Zusammenhang möchte ich die Regeln für den Selbstbehalt präzisieren, die ich vereinfacht schon im Artikel zur Krankenversicherung vorgestellt habe.

Der Anteil, den man für Medikamente und weitere Leistungen der Krankenkasse selbst bezahlt, beträgt in der Regel bis zur Obergrenze von jährlich 700 Franken 10 Prozent. Dies natürlich nur, wenn man die vereinbarte Franchise bereits aufgebracht hat, sonst zahlt man alles, nur zur Erinnerung. Tja, in der Schweiz ist der Anteil an selbst zu tragenden Kosten vergleichsweise hoch, d.h. "Schweizer zahlen viel aus eigener Tasche".

Zu den 10 Prozent, die man selber bezahlt gibt es nun aber auch Ausnahmen. Will man z.B. ein Originalpräparat statt einem vorhandenen Generikum, zahlt man davon 20 Prozent Selbstbehalt, quasi als Strafe für die höheren Kosten. Erste Ausnahme von dieser Ausnahme: Falls das Originalpräparat nur eine geringe Preisdifferenz zum Generikum hat, bleibt es beim 10-Prozent Selbstbehalt. Die genauen Prozent-Wert-Unterschiede lasse ich mal weg, sonst wird die Rechnerei echt ätzend!

Zweite Ausnahme von der Ausnahme: Der behandelnde Arzt kennt einen triftigen medizinischen Grund, warum man ein teuereres Originalpräparat braucht. Könnten beispielsweise Allergien sein auf Inhaltsstoffe des Generikums, die im Original nicht vorkommen. Und er muss dies auf dem Rezept vermerken ("aus med. Gründen..."), wobei Stempel oder vorgedruckte Vermerke wiederum nicht zulässig sind.

Eine gute & schnelle Übersicht zum Selbstbehalt gibt es bei Comparis. Dort werden auch weitere Ausnahmen bei Kindern thematisiert. Ein abschreckendes Dokument als Beispiel für überbordende Bürokratie bei Apothekern und Ärzten mit diesen Regeln findet sich hier.

 

Meine Gedanken und Empfehlungen

  • Der Bundesrat entwickelt Aktionismus und macht neue Vorschläge, die sich vier oder fünf Jahre später als gesundheitspolitische Luftschlösser herausstellen werden, aber dann sitzen andere Leute im Bundesrat, ist ihnen also egal. Oder glaubt wirklich jemand, dass man in der Schweiz bei Generika einen ähnlichen Wettbewerb entfesseln kann wie in der Hunderte Millionen Verbraucher umfassenden EU? Schafkäs.
  • Sparsame Zeitgenossen können aber ruhig zu Generika greifen (wenn kein med. Grund dagegen spricht), denn die Qualität wird in der Schweiz streng überwacht. Oder man lässt sich eben die med. Gründe bestätigen. Immer bleibt es dann bei 10 Prozent Selbstbehalt.
  • Noch billiger wird es - manchmal -, wenn man sich die Generika im Ausland besorgt. Vorteilhaft ist es dann, wenn man die Franchise sowieso nicht überschreitet oder sich bei Bagatellerkrankungen gar kein Rezept holen will.

Am schönsten ist es natürlich, wenn man gar keine Medikamente braucht - Wünsche gute Gesundheit!

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