· 

I+I Das ändert sich für die Schweiz in 2020

Das neue Jahr bringt neue Regeln. Heute stelle ich ein paar Änderungen in 2020 vor. Im Allgemeinen nichts sonderlich Bedeutsames. Und auch der Bundesrat bleibt ja bekanntlich unverändert. Von gröberen Umwälzungen bleibt die Schweiz Gottseidank wieder einmal verschont 😁

 

Ach ja, mein Fokus liegt natürlich auf allem, was Kosten verursacht oder - viel besser noch - Einsparungen ermöglicht.

 


Mindesteinkauf in Deutschland - Bagatellgrenze

 

Wer in Zukunft bei der privaten Ausfuhr von Waren aus Deutschland in die Schweiz die Mehrwertsteuer zurück haben möchte, muss einen Mindesteinkauf von 50 Euro vorweisen können. Ansonsten vergibt der Zöllner den begehrten Ausfuhrstempel nicht mehr. Unklar ist mir bisher, ob dies für jede einzelne Rechnung gilt, oder nur für den Gesamtbetrag der Ausfuhr einer Person. Ich nehme aber an, dass ein Zöllner, der die grosse Rechnung des Lebensmitteleinkaufes ja durchaus stempelt, den Stempel danach auch noch schnell auf die drunterliegende Rechnung unter 50 € schlagen kann - ohne gross Zeit zu verlieren. So wurde es mir auch heute von einem Zöllner mitgeteilt - er meinte, die Handelsunternehmen setzen die Regelung um und gäben die Ausfuhrscheine erst ab 50 € aus. Alles noch etwas unklar...

Langfristig soll dann eine digitale Lösung die Zöllner weiter entlasten und die Bagatellgrenze wieder aufgehoben werden.

 

Mein Kommentar: Eine verschmerzbare Regelung mit guten Aussichten für die Zukunft.

 

Nachtrag 17.1.2020: Viele grenznahe Läden haben nun Schilder aufgestellt, die auf die neue Regelung hinweisen. Ein Zöllner hat sich an der Grenze geweigert, eine Rechnung über 39 Euro abzustempeln.


Drei Franken mehr bei der Post

 

Die Kosten für den kleinen Paketversand (bis 2 kg) ins Ausland sind bei der Schweizer Post eh schon legendär und weltweit gefürchtet. Nun haben sie sich eine neue Einnahmequelle überlegt. Für Auslandspakete muss man bisher einen einfachen & kleinen grünen Zettel ausfüllen und aufkleben, eine Zollerklärung mit Inhalt und Wert des Paketes. In Zukunft soll man dies im Netz erledigen, einen sogenannten Frachtbrief erstellen. Für Pakete ohne Online-Frachtbrief muss man bei der Aufgabe am Schalter eine zusätzliche Gebühr von drei Franken abliefern.

 

Mein Kommentar: Es sind nur drei Franken. Ja, aber man gibt eine wunderbar funktionierende, einfache Regelung auf, zugunsten eines bürokratischen Ungetüms. Treffen wird es z.B. die Oma, die ihren Enkeln zu Weihnachten etwas schenken will. Eigentlich sollte man diese unsinnige & dämliche Praxis zumindest mit den europäischen Ländern sowieso ganz aufgeben bei allen privaten Kleinstpaketen.

 


Drei Franken weniger bei der Post

 

Wer seine Pakete in Zukunft online etikettiert, ausdruckt und beklebt, der kann bis zu drei Franken sparen (beim 10 kg-Paket). Was ausländische private Anbieter längst bieten, musste in der Schweiz der Preisüberwacher durchsetzen

 

Mein Kommentar: Die Schweizer Post ist zuverlässig, freundlich und liebenswert. An der Modernität müssen sie aber noch arbeiten...

 


Hausbesitzer profitieren von Abzügen

 

Energetische Sanierungen können Hausbesitzer inskünftig umfangreicher und ggf. sogar länger von der direkten Bundessteuer abziehen als bisher. Aber ob ich das jetzt wirklich richtig dargestellt habe, ich weiss es ehrlich nicht. Obwohl ich Hausbesitzer bin...

 

Mein Kommentar: Das alles soll die Klimabilanz der Schweiz verbessern helfen, aber wenn das so kompliziert wird, wird dies allenfalls zu Mitnahmeeffekten führen...

 


Mieter profitieren mit sinkendem Referenzzins

 

Sehr wahrscheinlich sinkt der für Mieter wichtige Referenzzinssatz weiter auf 1.25%. Mieter können dann ggf. ihre Vermieter auffordern, die Miete zu senken.

 

Mein Kommentar: Für Mieter natürlich rundum positiv, für Vermieter bei derzeit niedrigeren Zinsen vermutlich verschmerzbar.

 


AHV-Beiträge steigen

 

Und zwar um 0.15 Prozentpunkte, je für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei 10 000 Franken Gehalt (der Einfachheit halber eine runde Summe) sind das also für den Angestellten 15 Franken Mehrkosten pro Monat, ebenso für den Arbeitgeber. (Merkblatt AHV)

 

Mein Kommentar: Wir Schweizer habe es selbst so entschieden, in der Volksabstimmung vom 19. Mai. Insofern also KEIN Kommentar...

 


Alte Banknoten behalten Wert

 

In einem älteren Artikel habe ich auf den möglichen Verfall von Franken-Banknoten hingewiesen, die sich nicht mehr im aktiven Umlauf befinden. Schon damals war klar, dass diese Regelung etwas verstaubt war und angepasst gehört. Nun ist es soweit, nach eher blödsinnigen Widerständen des Ständerates (sogenannte "Chambre de Reflexion") ist die neue Regel durch:

Alte Banknoten ab der Serie aus den 70er-Jahren dürfen künftig unbegrenzt bei der Nationalbank umgetauscht werden. Ein Merkblatt der Schweizerischen Nationalbank erklärt dazu Näheres. Selbst der gemeinnützige Fond, der bisher vom Verfall profitierte, geht in Zukunft nicht ganz leer aus, denn 90% der nicht eingetauschten Noten gehen nach 25 Jahren an den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden.

 

Mein Kommentar: Überfällige Änderung, bei der der Ständerat leider Spielchen spielte und Sitzungsgelder abgriff.

 


Kommentar schreiben

Kommentare: 0